Gesetze & Bestimmungen gesamtstaatlicher Natur
Das Arbeiterstatut
Das Gesetz Nr. 300 vom Jahre 1970
Das Gesetz Nr. 300 vom Jahre 1970
Fundamentalia
Die sogenannten Decreti delegati - Mitbestimmungsgremien - Der Einheitstext 297 von 1994
Die sogenannten Decreti delegati - Mitbestimmungsgremien - Der Einheitstext 297 von 1994
Durchführungsbestimmungen Bereich Schule
Die Delegierung des Schulpersonals ans Land, die Voraussetzungen zur Aufnahme der Verhandlungen für unseren Landeskollektivvertrag
Die Delegierung des Schulpersonals ans Land, die Voraussetzungen zur Aufnahme der Verhandlungen für unseren Landeskollektivvertrag
Verfassung & Schule
Die Abänderungen des V° Abschnittes im zweiten Teil der Verfassung
Die Abänderungen des V° Abschnittes im zweiten Teil der Verfassung
Gesetz Nr. 517 vom 4. August 1977
Ermöglicht die Integration von Schülern mit Behinderung. Besondere Beachtung möge man den Artikeln 2 (betrifft di Grundschule) und 8 (betrifft die Mittelschule) schenken.
Ermöglicht die Integration von Schülern mit Behinderung. Besondere Beachtung möge man den Artikeln 2 (betrifft di Grundschule) und 8 (betrifft die Mittelschule) schenken.
Lex 104-92: Rahmengesetz für ArbeitnehmerInnen, bzw. deren Verwandten mit Behinderung
Freistellung von der Arbeit zur Betreung Verwandter mit Behinderung, Reduzierung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer mit Behinderung. Besondere Beachtung ist dem Art, 33 (Agevolazioni) zu schenken!
Freistellung von der Arbeit zur Betreung Verwandter mit Behinderung, Reduzierung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer mit Behinderung. Besondere Beachtung ist dem Art, 33 (Agevolazioni) zu schenken!
SCHULAUTONOMIE
Das Gesetz und die Durchführungsbestimmungen
Das Gesetz und die Durchführungsbestimmungen
D. leg.vo 151-01: Elternzeiten - Congedi parentali
Gilt in dieser Form in ganz Italien außer für Südtirols Lehrpersonen! Für diese sind die Elternzeiten (in günstigerer Form) in der Anlage zum geltenden LKV definiert (Anlage 4, Art. 20 ff.).
Gilt in dieser Form in ganz Italien außer für Südtirols Lehrpersonen! Für diese sind die Elternzeiten (in günstigerer Form) in der Anlage zum geltenden LKV definiert (Anlage 4, Art. 20 ff.).
Lex 146-90: Bestimmungen zur Ausübung des Streikrechtes
Ein Gesetz, welches die Prinzipien der Verhaltensregeln der verschiedenen Akteure im Streikfall festlegt
Ein Gesetz, welches die Prinzipien der Verhaltensregeln der verschiedenen Akteure im Streikfall festlegt
Einheitstext der Öffentlichen Verwaltungen
Enthält die allgemeinen Bestimmungen der Arbeit bei öffentlichen Verwaltungen.
Enthält die allgemeinen Bestimmungen der Arbeit bei öffentlichen Verwaltungen.
Legislativdekret Nr. 59 vom 19. Februar 2004
Die Schulreform laut Letizia Moratti
Die Schulreform laut Letizia Moratti
Gesetz Nr. 133 vom 6/8/08
Sogenannte Lex BRUNETTA, siehe insbesondere die Art. 64, 71 und 73!
Sogenannte Lex BRUNETTA, siehe insbesondere die Art. 64, 71 und 73!
Gesetz Nr. 169 vom 30/10/08
Legge 169 del 30 ottobre 2008- conversione in legge del DL 137/08
«Disposizioni urgenti in materia di istruzione e università».
Legge 169 del 30 ottobre 2008- conversione in legge del DL 137/08
«Disposizioni urgenti in materia di istruzione e università».
Ministeraldekret Nr. 5 vom 16.01.2009
Dieses Dekret regelt die Vergabe der Betragensnote.
Dieses Dekret regelt die Vergabe der Betragensnote.
Legge delega n. 15 2009
Dieses Gesetz gibt den Rahmen für die Neuordnung der öffentlichen Verwaltung vor, unter anderem werden die Vertragsverhandlungen neu geregelt.
Dieses Gesetz gibt den Rahmen für die Neuordnung der öffentlichen Verwaltung vor, unter anderem werden die Vertragsverhandlungen neu geregelt.