22-01-10
Am 20. Januar wurde das Legislativdekret (Brunetta) vom 18.12.2009, das eine Abänderung der Anwesenheitspflicht für Kontrollvisite vorsieht, im Amtsblatt der Republik veröffentlicht.
Das Dekret tritt am 4. Februar in Kraft!
Ab diesem Datum sind folgende Zeiten für die Kontrollvisiten vorgesehen:
von 9-13 und von 15-18 Uhr
Verschärft wurde auch die Vorgehensweise bei Vorlage von gefälschen ärztlichen Zeugnissen oder solchen, die fälschlicherweise eine Krankheit attestieren. Abgesehen davon was die Strafgesetzgebung für dieses Vergehen vorsieht, wurde auch die disziplinarrechtliche Entlassung des/der Bediensteten eingeführt!
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ANWESENHEITSPFLICHT
Legislativdekret im Amtsblatt der Republik veröffentlichtAm 20. Januar wurde das Legislativdekret (Brunetta) vom 18.12.2009, das eine Abänderung der Anwesenheitspflicht für Kontrollvisite vorsieht, im Amtsblatt der Republik veröffentlicht.
Das Dekret tritt am 4. Februar in Kraft!
Ab diesem Datum sind folgende Zeiten für die Kontrollvisiten vorgesehen:
von 9-13 und von 15-18 Uhr
Verschärft wurde auch die Vorgehensweise bei Vorlage von gefälschen ärztlichen Zeugnissen oder solchen, die fälschlicherweise eine Krankheit attestieren. Abgesehen davon was die Strafgesetzgebung für dieses Vergehen vorsieht, wurde auch die disziplinarrechtliche Entlassung des/der Bediensteten eingeführt!
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