04-03-11
Reform der Oberstufe
Übergang der Lehranstalten in das Berufsbildungssystem
Besonders davon betroffen sind die Lehrpersonen der LEWIT/LESO. Mit dem nächsten Schuljahr und der Umsetzung der Schulreform, werden diese Schulen nämlich nach und nach aufgelassen und in das Berufsbildungssystem des Landes übergehen. Somit werden sie neben den Gymnasien und Fachoberschulen die sog. »Dritte Säule« unter ausschließlicher Landeskompetenz in der Bildungslandschaft Südtirols bilden. Demzufolge werden auch die Stellen im Bereich der Oberschulen staatlicher Art in den nächsten vier Schuljahren abgebaut.
Das Schulamt hat aber versichert, dass all jene Lehrpersonen, welche durch den Übergang der Lehranstalten in das Berufsbildungssystem des Landes in den nächsten vier Jahren ihre Stelle verlieren, einen absoluten Vorrang bei der Besetzung der Stellen, die in den Nachfolgeschulen in der Berufsbildung entstehen, haben werden.
Eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe beschäftigt sich seit einem Jahr mit diesem Problem und hat nun eine Vereinbarung ausgearbeitet, welche grundsätzliche Regelungen für die Übergänge und die Rechte
dieser Lehrpersonen enthält. Diese wurde von den Direktoren der Abteilungen Personal, Schulamt und Berufsbildung unterschrieben und am 28. Februar 2011 von der Landesregierung genehmigt.
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Reform der Oberstufe
Übergang der Lehranstalten in das Berufsbildungssystem
Das Schicksal der Lehrpersonen
Die anstehende Auflassung der Lehranstalten zugunsten der Errichtung der Berufsfachschulen für Pflege und Soziales und der Erweiterung der Berufsfachschulen für Handel und Verwaltung hat eine Reihe bedeutender Neuerungen für das Lehrpersonal zur Folge.Besonders davon betroffen sind die Lehrpersonen der LEWIT/LESO. Mit dem nächsten Schuljahr und der Umsetzung der Schulreform, werden diese Schulen nämlich nach und nach aufgelassen und in das Berufsbildungssystem des Landes übergehen. Somit werden sie neben den Gymnasien und Fachoberschulen die sog. »Dritte Säule« unter ausschließlicher Landeskompetenz in der Bildungslandschaft Südtirols bilden. Demzufolge werden auch die Stellen im Bereich der Oberschulen staatlicher Art in den nächsten vier Schuljahren abgebaut.
Das Schulamt hat aber versichert, dass all jene Lehrpersonen, welche durch den Übergang der Lehranstalten in das Berufsbildungssystem des Landes in den nächsten vier Jahren ihre Stelle verlieren, einen absoluten Vorrang bei der Besetzung der Stellen, die in den Nachfolgeschulen in der Berufsbildung entstehen, haben werden.
Eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe beschäftigt sich seit einem Jahr mit diesem Problem und hat nun eine Vereinbarung ausgearbeitet, welche grundsätzliche Regelungen für die Übergänge und die Rechte
dieser Lehrpersonen enthält. Diese wurde von den Direktoren der Abteilungen Personal, Schulamt und Berufsbildung unterschrieben und am 28. Februar 2011 von der Landesregierung genehmigt.
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