03-02-14
Zugehörigkeitsdirektion einreichen können:
- Anträge um Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2014, ohne Pensionsanspruch,
- Anträge um Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2014, mit Pensionsanspruch, mit oder ohne gleichzeitige Weiterarbeit in Teilzeit (Teilzeitpension),
- Anträge um Widerruf allfälliger zu einem früheren Zeitpunkt eingereichter Anträge;
- Antrag um Dienstverlängerung.
-> Rundschreiben, Infoblatt und Gesuche herunterladen
Dienstaustritte des Lehrpersonals zum 01.09.2014
Das Unterrichtsministerium hat am 23. Dezember 2013 das beiliegende Dekret und Schreiben betreffend die Dienstaustritte des Lehrpersonals mit Wirkung ab dem 1. September 2014 veröffentlicht. Der Unterfertigte teilt mit, dass die Lehrpersonen somit bis zum 07. Februar 2014 folgende Anträge bei derZugehörigkeitsdirektion einreichen können:
- Anträge um Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2014, ohne Pensionsanspruch,
- Anträge um Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2014, mit Pensionsanspruch, mit oder ohne gleichzeitige Weiterarbeit in Teilzeit (Teilzeitpension),
- Anträge um Widerruf allfälliger zu einem früheren Zeitpunkt eingereichter Anträge;
- Antrag um Dienstverlängerung.
-> Rundschreiben, Infoblatt und Gesuche herunterladen