06-08-09
Ärztliches Berufseignungszeugnis
Die Landesregierung hat, im Sinne des Bürokratieabbaus, eine Reihe von ärztlichen Zeugnissen abgeschafft. Das bedeutet, dass Lehrpersonen, die zum 1. September 2009 in ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen werden, kein ärztliches Berufseignungszeugnis mehr vorlegen müssen.