30-04-10
Bis 07. Mai 2010 können sich Personen, welche die Sprachprüfung ablegen müssen, schriftlich beim Deutschen Schulamt, Amt für Aufnahme und Laufbahn des Lehrpersonals, mit beiliegendem Vordruck anmelden.
Termin für die Ablegung der Sprachprüfung ist Freitag, der 21. Mai 2010, um 9.00 Uhr im Deutschen Schulamt, Amba-Alagi-Straße 10, Bozen.
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„Sprachprüfung“ laut Landesgesetz vom 17. 02. 2000, Nr. 6
Lehrpersonen, die eine Lehrbefähigung/Eignung oder ein Abschlussdiplom einer Sekundarschule zweiten Grades besitzen, die/das nicht in deutscher Sprache erworben wurde, müssen laut Landesgesetz vom 17. Februar 2000, Nr. 6, eine Sprachprüfung ablegen, damit sie in die Landes- oder Schulranglisten eingetragen werden können. Lehrpersonen für den Zweitsprachunterricht sind von dieser Regelung nicht betroffen.Bis 07. Mai 2010 können sich Personen, welche die Sprachprüfung ablegen müssen, schriftlich beim Deutschen Schulamt, Amt für Aufnahme und Laufbahn des Lehrpersonals, mit beiliegendem Vordruck anmelden.
Termin für die Ablegung der Sprachprüfung ist Freitag, der 21. Mai 2010, um 9.00 Uhr im Deutschen Schulamt, Amba-Alagi-Straße 10, Bozen.
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