10-01-11
Das Ansuchen für das Jahr 2010 muss beim Amt für Personenverkehr innerhalb 31. März 2011 eingereicht werden.
-> Voraussetzungen für den Fahrtkostenbeitrag
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Fahrtkostenbeiträge an ArbeitnehmerInnen
Die Landesregierung gewährt Fahrtkostenbeiträge an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Provinz Bozen haben und an mindestens 120 Tagen im Jahr (effektiv gefahrene Tage innerhalb eines Kalenderjahres) von ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort zu einem Arbeitsplatz in der Region fahren müssen.Das Ansuchen für das Jahr 2010 muss beim Amt für Personenverkehr innerhalb 31. März 2011 eingereicht werden.
-> Voraussetzungen für den Fahrtkostenbeitrag
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