15-04-13
Ab September 2013 werden neue Regeln bezüglich des Urlaubsanspruches und der eventuellen Ersatzvergütungen für das Lehrpersonal eingeführt. Der Generaldirektor und die drei Schulamtsleiter haben die staatlichen Vorgaben in einem Rundschreiben übernommen.
Die Schulgewerkschaft FLC CGIL hat sich klar gegen diese Maßnahmen ausgesprochen, da vertragliche Rechte verletzt werden und deshalb auch als verfassungswidrig gesehen werden können.
Die eingeführten Neuerungen betreffen primär die Lehrpersonen mit befristeten Arbeitsaufträgen. Die Verpflichtung den Urlaub fortlaufend während der unterrichtsfreien Zeit zu beanspruchen, könnte sich auf die Sommerpause auswirken, welche der Landesschulverwaltung schon seit einiger Zeit ein Dorn im Auge ist.
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Urlaubsanspruch – Ersatzvergütung
Das Gesetz zur Eindämmung der öffentlichen Ausgaben hat auch Auswirkungen auf das Lehrpersonal. Die Maßnahmen wirken sich negativ auf die Entlohnung der SupplentInnen aus und erhöhen die Arbeitsbelastung des Verwaltungspersonals und der Schulführungen beträchtlich.Ab September 2013 werden neue Regeln bezüglich des Urlaubsanspruches und der eventuellen Ersatzvergütungen für das Lehrpersonal eingeführt. Der Generaldirektor und die drei Schulamtsleiter haben die staatlichen Vorgaben in einem Rundschreiben übernommen.
Die Schulgewerkschaft FLC CGIL hat sich klar gegen diese Maßnahmen ausgesprochen, da vertragliche Rechte verletzt werden und deshalb auch als verfassungswidrig gesehen werden können.
Die eingeführten Neuerungen betreffen primär die Lehrpersonen mit befristeten Arbeitsaufträgen. Die Verpflichtung den Urlaub fortlaufend während der unterrichtsfreien Zeit zu beanspruchen, könnte sich auf die Sommerpause auswirken, welche der Landesschulverwaltung schon seit einiger Zeit ein Dorn im Auge ist.
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