04-07-13
Stellenwahl
Die Vergabe wird wie in den vergangenen Jahren vom Schulamt koordiniert.
Alle Supplenzstellen der Grundschule, also auch die Supplenzstellen der Zweitsprach- und Religionslehrerinnen und -lehrer werden in einer dezentralen Stellenwahl über LaSis an den Schulen vergeben.
Die Supplenzstellen für alle Wettbewerbsklassen an den Mittel- und Oberschulen werden wie in den vergangenen Jahren in einer zentralen Stellenwahl in Bozen vergeben.
Bei der gemeinsamen Stellenwahl werden sämtliche Supplenzen auf Grund der Landesranglisten und des sog. „Verzeichnisses A“ der Schulranglisten vergeben. Das heißt, dass
- eine Lehrperson, die in der Landesrangliste und/oder im Verzeichnis A der Schulranglisten eingetragen ist, alle Arten von Supplenzen wählen kann, die angeboten werden (Jahressupplenzen, zeitweilige
Supplenzen bis 30. Juni und andere zeitweilige Supplenzen);
- eine Lehrperson, die „nur“ im Verzeichnis A der Schulranglisten eingetragen ist, alle Arten von Supplenzen wählen kann, die angeboten werden (Jahressupplenzen, zeitweilige Supplenzen bis 30. Juni und andere zeitweilige Supplenzen).
Bei der gemeinsamen Stellenwahl ist die Auswahlmöglichkeit nicht auf jene Schulen beschränkt, welche die Lehrperson im Gesuch um Eintragung in die Schulranglisten angegeben hat.
Der Terminplan für die Erstellung des Stellenverzeichnisses und die Hinweise zur Erstellung des Stellenverzeichnisses können HIER heruntergeladen werden.
Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen für den Unterricht an Grund-, Mittel- und Oberschulen – Schuljahr 2013/14
Hinweise für die Erstellung des Stellenverzeichnisses und die Stellenwahl für die Vergabe von Supplenzen für das Schuljahr 2013/2014:Stellenwahl
Die Vergabe wird wie in den vergangenen Jahren vom Schulamt koordiniert.
Alle Supplenzstellen der Grundschule, also auch die Supplenzstellen der Zweitsprach- und Religionslehrerinnen und -lehrer werden in einer dezentralen Stellenwahl über LaSis an den Schulen vergeben.
Die Supplenzstellen für alle Wettbewerbsklassen an den Mittel- und Oberschulen werden wie in den vergangenen Jahren in einer zentralen Stellenwahl in Bozen vergeben.
Bei der gemeinsamen Stellenwahl werden sämtliche Supplenzen auf Grund der Landesranglisten und des sog. „Verzeichnisses A“ der Schulranglisten vergeben. Das heißt, dass
- eine Lehrperson, die in der Landesrangliste und/oder im Verzeichnis A der Schulranglisten eingetragen ist, alle Arten von Supplenzen wählen kann, die angeboten werden (Jahressupplenzen, zeitweilige
Supplenzen bis 30. Juni und andere zeitweilige Supplenzen);
- eine Lehrperson, die „nur“ im Verzeichnis A der Schulranglisten eingetragen ist, alle Arten von Supplenzen wählen kann, die angeboten werden (Jahressupplenzen, zeitweilige Supplenzen bis 30. Juni und andere zeitweilige Supplenzen).
Bei der gemeinsamen Stellenwahl ist die Auswahlmöglichkeit nicht auf jene Schulen beschränkt, welche die Lehrperson im Gesuch um Eintragung in die Schulranglisten angegeben hat.
Der Terminplan für die Erstellung des Stellenverzeichnisses und die Hinweise zur Erstellung des Stellenverzeichnisses können HIER heruntergeladen werden.