29-05-14
Wer gegen die vorläufigen Ranglisten Einspruch erheben möchte, muss diese Eingabe schriftlich beim Schulamtsleiter innerhalb 10. Juni einreichen.
Zur Erinnerung: wer mit Vorbehalte in den Landes- und Schulranglisten eingetragen ist, hat bis zum 25. Juli Zeit den Vorbehalt aufzulösen.
-> Vorläufige Schul- und Landesranglisten herunterladen (ZIP)
Veröffentlichung vorläufige Schul- und Landesranglisten
Die vorläufigen Landesranglisten und Schulranglisten für das Schuljahr 2014/15 sind vom Deutschen Schulamt veröffentlicht worden.Wer gegen die vorläufigen Ranglisten Einspruch erheben möchte, muss diese Eingabe schriftlich beim Schulamtsleiter innerhalb 10. Juni einreichen.
Zur Erinnerung: wer mit Vorbehalte in den Landes- und Schulranglisten eingetragen ist, hat bis zum 25. Juli Zeit den Vorbehalt aufzulösen.
-> Vorläufige Schul- und Landesranglisten herunterladen (ZIP)