16-09-14
Das Ansuchen ist innerhalb dieses Termins an der Schule abzugeben.
Die Schulen werden ersucht, die Gesuche umgehend an das Schulamt weiterzuleiten. Es genügt, wenn die Ansuchen per Fax (0471 417599) oder als eingescanntes Dokument an die E-Mailadresse Adresse verwaltunglehrpersonal.amminsegnanti@pec.prov.bz.it weitergeleitet werden. Die Übermittlung des Originalansuchens ist nicht erforderlich.
Wer kann um Bildungsurlaub ansuchen?
BILDUNGSURLAUB
Lehrpersonen mit unbefristetem und mit befristetem Arbeitsvertrag können bis 26. September 2014 ansuchen.Das Ansuchen ist innerhalb dieses Termins an der Schule abzugeben.
Die Schulen werden ersucht, die Gesuche umgehend an das Schulamt weiterzuleiten. Es genügt, wenn die Ansuchen per Fax (0471 417599) oder als eingescanntes Dokument an die E-Mailadresse Adresse verwaltunglehrpersonal.amminsegnanti@pec.prov.bz.it weitergeleitet werden. Die Übermittlung des Originalansuchens ist nicht erforderlich.
Wer kann um Bildungsurlaub ansuchen?
- Lehrpersonen mit unbefristetem Arbeitsvertrag
- Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag, der mindestens vom 26.09.2014 bis zum 30.04.2015 geht (nachträgliche Verlängerungen von Arbeitsverträgen werden nicht berücksichtigt)
- Lehrpersonen in Vollzeit
- Lehrpersonen in Teilzeit bzw. mit reduziertem Unterrichtstundenplan und einem Vertrag über mindestens 9/18tel bzw. 11/22teln.