Haftpflichtversicherung bei Dienstausübung – Polizze Nr. 1939/65/73374095
Abgedeckt ist die Haftpflicht unserer Mitglieder während der Ausübung des Berufs, mit einbegriffen sind dabei Lehrausgänge und Lehrausflüge. Versichert sind Schäden, die Dritten unbeabsichtigt zugefügt werden (Sachbeschädigung, Verletzungen, Tod).Die Versicherungsgarantie umfasst von Schülern erlittene Schäden unter Aufsicht der Lehrpersonen, wenn dieselben dafür haftbar gemacht werden können (auch bei grober Fahrlässigkeit).
Ausgedehnt ist der Versicherungsschutz auch auf Vermögensschäden, die der Schule und/oder der Öffentlichen Verwaltung seitens unserer versicherten Mitglieder zugefügt werden können.
Haftungshöchstgrenzen
Die Haftungshöchstgrenze wurde für unsere Mitglieder der Provinz Bozen erhöht und zwar auf 3.000.000 €.ACHTUNG! Pro Schadensfall macht die Versicherung einen Selbstbehalt von € 250 geltend!
Für Vermögensschäden (Schäden, die einem Dritten, der Schule u/oder der öffentlichen Verwaltung entstanden sind) liegt die Haftungshöchstgrenze für den Versicherten pro Schadensfall jährlich bei 36.000 €.
Die Versicherung macht einen Selbstbehalt von 15% bzw. einen Fixbetrag von 250€ geltend.