Unfallversicherung im Dienst und außerhalb –Krankenhausaufenthalte
Polizze Nr. 1939/77/73374094
Wer infolge irgendeines beliebigen Unfalles stationär ins Krankenhaus eingeliefert wird, erhält ab dem 5. Tag und für maximal 30 Tage ein Tagegeld von € 26. Die Unfallmeldung muss innerhalb des 30. Tages nach der Entlassung vom Krankenhaus erfolgen. Zwecks Unfallmeldung muss man sich innerhalb des 30. Tages nach der Entlassung vom Krankenhaus per Einschreibebrief mit Rückantwort an das Liquidierungszentrum der UNIPOL in Bozen, Duca D´Aostastr. 51 wenden, und den Schadensfall genau beschreiben.Unfallversicherung auf Weg von/zum Arbeitsplatz
Obige Polizze enthält nun auch einen Versicherungsschutz für Unfälle, die sich auf dem Weg vom Wohnort zum Arbeitsplatz (und retour) oder zwischen Arbeitssitzen ereignen.Dieses Versicherung gilt auch für die EGV Mitglieder, welche im Rahmen der gewerkschaftlichen Tätigkeit unterwegs sind.
Haftungshöchstgrenzen:
Für bleibende Invalidität von 0 bis 30%: keine Entschädigung
Für bleibende Invalidität von 31 bis 65%: € 10.000
Für bleibende Invalidität über 65%: € 20.000