26-05-09
Details findet ihr in der Mitteilung des Schulamtes vom 9. März und in einem Schreiben des Patronates Inca (auf Italienisch). Für weitere Informationen stehen wir euch zur Verfügung (0471926448).
Sonderurlaub zur Betreuung der Eltern mit schwerer Beeinträchtigung
Auf Grund eines Urteiles des Verfassungsgerichts können die Kinder um einen bezahlten Sonderurlaub zur Betreuung der Eltern mit schweren Beeinträchtigungen ansuchen! Der Artikel 42, Absatz 5 des Legislativdekretes Nr. 151 vom 26. März 2001 kann somit auch für die Betreuung der Eltern in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass Betreuende und Betreuer zusammen wohnen. Der Sonderurlaub kann bis zu 24 Monate betragen.Details findet ihr in der Mitteilung des Schulamtes vom 9. März und in einem Schreiben des Patronates Inca (auf Italienisch). Für weitere Informationen stehen wir euch zur Verfügung (0471926448).