08-06-12
Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 14. Mai 2012 festgelegt, dass im laufenden Schuljahr 2011/2012 dieselben Vergütungen und Aufwandsentschädigungen ausbezahlt werden, die gemäß Beschluss der Landesregierung vom 4. April 2011, Nr. 534 im Schuljahr 2010/2011 ausbezahlt wurden. Somit gelten auch für das laufende Schuljahr die Bestimmungen laut Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 11. April 2011, Nr. 16.
Integrationslehrpersonen, die bei der staatlichen Abschlussprüfung der Oberschule im Rahmen von Artikel 17, Absatz 1 der Ministerialverordnung vom 6. Mai 2012, Nr. 42 eingesetzt sind, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von Euro 172,00, keine Prüfungsvergütung.
Außendienstvergütung für die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen der staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe 2012
Was die Außendienstvergütungen für die Direktorinnen und Direktoren sowie Lehrpersonen der Mittelschulen betrifft, welche als Vorsitzende der Abschlussprüfung der Unterstufe eingesetzt sind, wird auf das Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 28.11.2011, Nr. 41/2011 hingewiesen. Im genannten Rundschreiben wird im Zusatzkontingent 01 für die Abschlussprüfung der Unterstufe der Betrag von 20.817,00 Euro zur
Verfügung gestellt. Da es sich bei der Funktion des Vorsitzes bei der Abschlussprüfung der Unterstufe jedoch um eine Tätigkeit handelt, für welche die Außendienstmittel nicht gekürzt werden, stehen im Zusatzkontingent 01 zusätzlich 6.000 Euro und somit insgesamt 26.817,00 Euro zur Verfügung.
-> Beschluss der Landesregierung vom 4. April 2011, Nr. 534 herunterladen
Vergütungen und Aufwandsentschädigungen der Abschlussprüfungen der Ober- und Unterstufe - Schuljahr 2011-12
Abschlussprüfung der Oberschulen 2012Die Landesregierung hat in der Sitzung vom 14. Mai 2012 festgelegt, dass im laufenden Schuljahr 2011/2012 dieselben Vergütungen und Aufwandsentschädigungen ausbezahlt werden, die gemäß Beschluss der Landesregierung vom 4. April 2011, Nr. 534 im Schuljahr 2010/2011 ausbezahlt wurden. Somit gelten auch für das laufende Schuljahr die Bestimmungen laut Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 11. April 2011, Nr. 16.
Integrationslehrpersonen, die bei der staatlichen Abschlussprüfung der Oberschule im Rahmen von Artikel 17, Absatz 1 der Ministerialverordnung vom 6. Mai 2012, Nr. 42 eingesetzt sind, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von Euro 172,00, keine Prüfungsvergütung.
Außendienstvergütung für die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen der staatlichen Abschlussprüfung der Unterstufe 2012
Was die Außendienstvergütungen für die Direktorinnen und Direktoren sowie Lehrpersonen der Mittelschulen betrifft, welche als Vorsitzende der Abschlussprüfung der Unterstufe eingesetzt sind, wird auf das Rundschreiben des Schulamtsleiters vom 28.11.2011, Nr. 41/2011 hingewiesen. Im genannten Rundschreiben wird im Zusatzkontingent 01 für die Abschlussprüfung der Unterstufe der Betrag von 20.817,00 Euro zur
Verfügung gestellt. Da es sich bei der Funktion des Vorsitzes bei der Abschlussprüfung der Unterstufe jedoch um eine Tätigkeit handelt, für welche die Außendienstmittel nicht gekürzt werden, stehen im Zusatzkontingent 01 zusätzlich 6.000 Euro und somit insgesamt 26.817,00 Euro zur Verfügung.
-> Beschluss der Landesregierung vom 4. April 2011, Nr. 534 herunterladen