19-06-12
Erhöhung der Arbeitszeit der Lehrpersonen
Die letzte Ausgeburt der Verwaltung hat etwas Paradoxes an sich. Da der „ausführlich mit den Gewerkschaften des Lehrpersonals diskutierte“ Beschluss der Landesregierung vom 23.01.2012, Nr. 75 (die Verlängerung des Unterrichts von 34 auf 35 Wochen) und dessen Auswirkung auf die Unterrichtsverpflichtung des Lehrpersonals der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols im Schuljahr 2012/2013, keine vertragliche Lösung bezüglich Erhöhung der Arbeitsbelastung zuließ, gebührt nun den Schulführungen diese neue Herausforderung. Frei nach dem Prinzip „aus mehr mach weniger“ sollen sie nun dafür sorgen, die Arbeitsbelastung ihrer Lehrpersonen nicht zu erhöhen, obwohl die Unterrichtswochen zugenommen haben. Ob die Schulführungen dies meistern werden, verfolgen wir nun mit Spannung, auch weil sie die Verwaltung dieses Mal „unbewaffnet“ in die neue Schlacht geschickt hat. Des Rätsels Lösung, bei einer Unterrichtsverpflichtung von 20 bzw. 22 Wochenstunden und einer zusätzlichen Unterrichtswoche die Arbeitszeit des Lehrpersonals trotzdem nicht zu erhöhen, hätten wir auf jeden Fall auch gerne.