31-01-13
Schlanders, 11.03.2013 Schloss Goldrain Schulen deutscher Sprache
Bolzano, 12.03.2013 -> Casa Kolping Scuole in lingua italiana*
Bruneck, 13.03.2013 -> Schulzentrum Schulen deutscher Sprache*
Meran, 14.03.2013 -> Liebeswerk Schulen deutscher Sprache
Brixen, 18.03.2013 -> Cusanus Schulen deutscher Sprache*
Bozen, 19.03.2013 -> Kolpinghaus Schulen deutscher Sprache*
* Die Schulen der ladinischen Täler wählen den Veranstaltungsort nach Nähe oder Bequemlichkeit
Diese Fortbildung wird von der Schulverwaltung anerkannt (Beschluss der Landesregierung Nr. 3016 vom 21.12.2009). Sie ist also Bestandteil der fünf anrechenbaren bezahlten Tage für Fortbildung (LKV, Art.10, Abs. 4). Sollte jemand diese fünf Tage bereits aufgebraucht haben, so kann er von der Schulführung die im Abs. 5 des genannten ArMkels vorgesehene Flexibilität über die fünf Tage hinaus beanspruchen. Für die EGV‐Fortbildungstage gelten dieselben Bestimmungen wie für die anderen anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (Rückvergütung der Fahrtspesen, u.s.w.).
EGV - FORTBILDUNGSRUNDE
Im März werden wir eine erste Fortbildungsrunde für euch organisieren. Merkt euch schon die Tage vor, die genaueren Details dazu teilen wir euch noch mit. Nutzt dieses Angebot!Schlanders, 11.03.2013 Schloss Goldrain Schulen deutscher Sprache
Bolzano, 12.03.2013 -> Casa Kolping Scuole in lingua italiana*
Bruneck, 13.03.2013 -> Schulzentrum Schulen deutscher Sprache*
Meran, 14.03.2013 -> Liebeswerk Schulen deutscher Sprache
Brixen, 18.03.2013 -> Cusanus Schulen deutscher Sprache*
Bozen, 19.03.2013 -> Kolpinghaus Schulen deutscher Sprache*
* Die Schulen der ladinischen Täler wählen den Veranstaltungsort nach Nähe oder Bequemlichkeit
Diese Fortbildung wird von der Schulverwaltung anerkannt (Beschluss der Landesregierung Nr. 3016 vom 21.12.2009). Sie ist also Bestandteil der fünf anrechenbaren bezahlten Tage für Fortbildung (LKV, Art.10, Abs. 4). Sollte jemand diese fünf Tage bereits aufgebraucht haben, so kann er von der Schulführung die im Abs. 5 des genannten ArMkels vorgesehene Flexibilität über die fünf Tage hinaus beanspruchen. Für die EGV‐Fortbildungstage gelten dieselben Bestimmungen wie für die anderen anerkannten Fortbildungsveranstaltungen (Rückvergütung der Fahrtspesen, u.s.w.).