17-05-13
Das Schulamt wird die Laufbahn zur Mehrbewertung der Lehrpersonen, welche sich am 07.11.2011 oder zu einem späteren Zeitpunkt im Ausland befanden, von Amts wegen im Sinne des obgenannten Rundschreibens richtig stellen.
Die anderen betroffenen Lehrpersonen müssen um die Anerkennung der Neuberechnung der Mehrbewertung beim Schulamt ansuchen. Ausgenommen sind jene Lehrpersonen, die bereits in der Vergangenheit ein
entsprechendes Gesuch gestellt haben.
-> Rundschreiben und RS des Ministeriums herunterladen
Mehrbewertung des Dienstes im Ausland für die Laufbahnentwicklung
Das Unterrichtsministerium hat mit Rundschreiben vom 07.11.2011, Nr. 9023, die Anwendung der Mehrbewertung des Dienstes im Ausland geklärt, den Lehrpersonen im Auftrag des italienischen Außenministeriums an italienischen Schulen im Ausland geleistet haben oder leisten. Gemäß den Urteilen und Gutachten des Rechtsamtes des Unterrichtsministeriums wird die aufgrund der Mehrbewertung vorzeitig zuerkannte Gehaltsposition für die Laufbahn beibehalten und zählt somit für die Berechnung der weiteren Laufbahnentwicklung und der Pension.Das Schulamt wird die Laufbahn zur Mehrbewertung der Lehrpersonen, welche sich am 07.11.2011 oder zu einem späteren Zeitpunkt im Ausland befanden, von Amts wegen im Sinne des obgenannten Rundschreibens richtig stellen.
Die anderen betroffenen Lehrpersonen müssen um die Anerkennung der Neuberechnung der Mehrbewertung beim Schulamt ansuchen. Ausgenommen sind jene Lehrpersonen, die bereits in der Vergangenheit ein
entsprechendes Gesuch gestellt haben.
-> Rundschreiben und RS des Ministeriums herunterladen