25-06-13
Jene Lehrpersonen, die um Verwendung und provisorische Zuweisung in Schulen außerhalb der Provinz ansuchen möchten, sollen sich mit dem Schulamt der entsprechendnen Provinz in Verbindung setzen, um die Termine und alle weiteren Unterlagen und Bestimmungen zu erfahren.
Die Gesuche sind direkt an das entsprechenden Schulamt der gewünschten Provinz zu richten und ein Ansuchen muss zur Kenntnis an das deutsche Schulamt geschickt werden.
Verwendungen und provisorische Zuweisungen für das Lehrpersonal mit unbefristetem Arbeitsvertrag aller Schulstufen für italienischsprachige Schulen des Landes und in Schulen anderer Provinzen – Schuljahr 2013/2014
Lehrpersonen können bis spätestens 12. Juli 2013 um Verwendung und provisorische Zuweisung in italienischsprachige Schulen des Landes ansuchen. Alle notwendigen Unterlagen und Bestimmungen dazu finden Sie HIER (ZIP-Format).Jene Lehrpersonen, die um Verwendung und provisorische Zuweisung in Schulen außerhalb der Provinz ansuchen möchten, sollen sich mit dem Schulamt der entsprechendnen Provinz in Verbindung setzen, um die Termine und alle weiteren Unterlagen und Bestimmungen zu erfahren.
Die Gesuche sind direkt an das entsprechenden Schulamt der gewünschten Provinz zu richten und ein Ansuchen muss zur Kenntnis an das deutsche Schulamt geschickt werden.