10-07-13
Der Text enthält die am 25. Juni besprochenen Inhalte.
Der Artikel 13 Absatz 10 wurde gestrichen, weil er durch die Präzisierung von Absatz 7 Buchstabe a) überflüssig erscheint.
Nach der Anhörung vom 25. Juni ist im Deutschen Schulamt die Frage aufgetaucht, wie die Vorlesungen zur Pädagogik und Didaktik der Inklusion im Rahmen des UBK/TFA/CUF und der geplante Master zu den Lernstörungen in unserem System der Vorränge für die Vergabe der Supplenzen für den Integrationsunterricht behandelt werden sollen.
Die Entscheidung sieht folgendermaßen aus:
· Die Vorlesungen zur Pädagogik und Didaktik der Inklusion im Rahmen des UBK/TFA/CUF entsprechen dem 25-Stunden-Kurs des jeweiligen Jahres und verleihen den »Vorrang U«;
· Der Master in Didaktik und Psychopädagogik für Spezifische Schulische Lernstörungen (DSA) http://www.unibz.it/de/education/progs/masterfirstlevel/psychopedagogy/default.html enthält viele Inhalte zur Integrationspädagogik und soll auch wegen des Umfanges (60 ECTS/CFU, 1.500 Stunden) dem »Vorrang W« gleichgesetzt werden. Er stellt aber kein Spezialisierungsdiplom für den Integrationsunterricht dar!
Der Artikel 26 Absätze 4 und 5 enthält die entsprechende Regelung. Auf diese Weise haben wir zu Beginn des Schuljahres Rechtssicherheit in diesen Belangen.
Beschluss über die Aufnahme des Lehrpersonals
Der endgültige Text des Beschlusses, der am nächsten oder übernächsten Montag der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt wird, ist hier einsehbar.Der Text enthält die am 25. Juni besprochenen Inhalte.
Der Artikel 13 Absatz 10 wurde gestrichen, weil er durch die Präzisierung von Absatz 7 Buchstabe a) überflüssig erscheint.
Nach der Anhörung vom 25. Juni ist im Deutschen Schulamt die Frage aufgetaucht, wie die Vorlesungen zur Pädagogik und Didaktik der Inklusion im Rahmen des UBK/TFA/CUF und der geplante Master zu den Lernstörungen in unserem System der Vorränge für die Vergabe der Supplenzen für den Integrationsunterricht behandelt werden sollen.
Die Entscheidung sieht folgendermaßen aus:
· Die Vorlesungen zur Pädagogik und Didaktik der Inklusion im Rahmen des UBK/TFA/CUF entsprechen dem 25-Stunden-Kurs des jeweiligen Jahres und verleihen den »Vorrang U«;
· Der Master in Didaktik und Psychopädagogik für Spezifische Schulische Lernstörungen (DSA) http://www.unibz.it/de/education/progs/masterfirstlevel/psychopedagogy/default.html enthält viele Inhalte zur Integrationspädagogik und soll auch wegen des Umfanges (60 ECTS/CFU, 1.500 Stunden) dem »Vorrang W« gleichgesetzt werden. Er stellt aber kein Spezialisierungsdiplom für den Integrationsunterricht dar!
Der Artikel 26 Absätze 4 und 5 enthält die entsprechende Regelung. Auf diese Weise haben wir zu Beginn des Schuljahres Rechtssicherheit in diesen Belangen.