09-08-13
Diese Lehrpersonen müssen an der Stellenwahl für Supplenzen für das kommende Schuljahr nicht teilnehmen.
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Verlängerung der Arbeitsverträge mit Supplentinnen und Supplenten – Schuljahr 2013/2014
Das Verzeichnis jener Lehrpersonen, deren Arbeitsvertrag gemäß Artikel 12-ter Absatz 3 des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996, Nr. 24, und Artikel 22 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1057/2013 sowie gemäß dem Rundschreiben des Schulamtsleiters Nr. 19/2013 für das Schuljahr 2013/2014 verlängert werden kann ist veröffentlicht worden.Diese Lehrpersonen müssen an der Stellenwahl für Supplenzen für das kommende Schuljahr nicht teilnehmen.
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