25-10-13
Bekanntlich gilt seit diesem Frühjahr für Supplentinnen und Supplenten eine neue Regelung bezüglich der Beanspruchung der angereiften Uralubstage. Nachdem der Staat verordnet hat, dass nicht genossene Urlaubstag nicht mehr ausbezahlt werden, müssen Lehrpersonen mit befristetem Vertrag nach und nach in der unterrichtsfreien Zeit (z. B. Ferien zu Allerheiligen, Weihnachten usw.) um Urlaub ansuchen. Die Schulführungskräfte müssen für die Einhaltung dieser Regelung sorgen. Von dieser Regelung bereits ausgenommen waren die Lehrpersonen mit einem Vertrag bis 31. August.
Mit einer Mitteilung (14.10.13) weist das Schulamt nun darauf hin, dass alle Lehrpersonen, deren Vertrag das Anrecht auf das Sommergehalt (Verlängerung des Vertrages im Sommer) mit sich bringt, von dieser Urlaubsregelung ausgenommen sind. Sie können weiterhin ihren Urlaub in den Sommermonaten beanspruchen.
Ordentlicher Urlaub Supplenten
Die ungute Urlaubsregelung, welche die Supplentinnen und Supplenten seit diesem Schuljahr betrifft, ist in Südtirol entschärft worden. Lehrpersonen, welche Anrecht auf den Sommergehalt anreifen (mind. 7 Monate Dienst, am Schulende und bei ev. Prüfungen im Dienst) sind davon nicht betroffen.Bekanntlich gilt seit diesem Frühjahr für Supplentinnen und Supplenten eine neue Regelung bezüglich der Beanspruchung der angereiften Uralubstage. Nachdem der Staat verordnet hat, dass nicht genossene Urlaubstag nicht mehr ausbezahlt werden, müssen Lehrpersonen mit befristetem Vertrag nach und nach in der unterrichtsfreien Zeit (z. B. Ferien zu Allerheiligen, Weihnachten usw.) um Urlaub ansuchen. Die Schulführungskräfte müssen für die Einhaltung dieser Regelung sorgen. Von dieser Regelung bereits ausgenommen waren die Lehrpersonen mit einem Vertrag bis 31. August.
Mit einer Mitteilung (14.10.13) weist das Schulamt nun darauf hin, dass alle Lehrpersonen, deren Vertrag das Anrecht auf das Sommergehalt (Verlängerung des Vertrages im Sommer) mit sich bringt, von dieser Urlaubsregelung ausgenommen sind. Sie können weiterhin ihren Urlaub in den Sommermonaten beanspruchen.