18-01-14
Die Gesuche müssen innerhalb 12.00 Uhr am 19. Februar 2014 mittels Einschreibebrief mit Rückantwort, oder persönlich im Deutschen Schulamt, abgegeben werden.
Für die Neuberechnung der Punkte gilt die Bewertungstabelle laut Beschluss der Landesregierung vom 27. Dezember. Diesen Beschluss haben wir bereits allen Mitgliedern zugeschickt. Er enthält auch alle Bestimmungen zu den Eintragungen. In der Anlage schicken wir das Rundschreiben.
Für eventuelle Klärungen von Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
-> Rundschreiben und Formulare in ZIP-Format herunterladen:
Schulranglisten - Landesranlisten
Eintragung Landes- und Schulranglisten
Die Unterlagen für die Eintragung in die Landesranglisten und Schulranglisten für das Schuljahr 2014/15 sind veröffentlicht worden. Gleichzeitig kann um Neuberechnung der Punkte bzw. Änderung des Zulassungstitels und um die Eintragung mit Vorbehalt angesucht werden. Bei Eintragung mit Vorbehalt sei es für die Landesranglisten wie Schulranglisten muss der Vorbehalt innerhalb 25. Juli 2014 aufgehoben werden.Die Gesuche müssen innerhalb 12.00 Uhr am 19. Februar 2014 mittels Einschreibebrief mit Rückantwort, oder persönlich im Deutschen Schulamt, abgegeben werden.
Für die Neuberechnung der Punkte gilt die Bewertungstabelle laut Beschluss der Landesregierung vom 27. Dezember. Diesen Beschluss haben wir bereits allen Mitgliedern zugeschickt. Er enthält auch alle Bestimmungen zu den Eintragungen. In der Anlage schicken wir das Rundschreiben.
Für eventuelle Klärungen von Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
-> Rundschreiben und Formulare in ZIP-Format herunterladen:
Schulranglisten - Landesranlisten