09-12-2014
Wir unterstützen die betroffenen SupplentInnen (Mitglieder) bei der Einreichung der Rekurse und beginnen einstweilen mit der Sammlung von Daten (siehe zweisprachiges Datenblatt). Voraussetzung für die Einreichung des Rekurses ist der Besitz einer Lehrbefähigung im Moment der Rekursstellung. Wer mindestens 36 Monate in derselben Wettbewerbsklasse unterrichtet hat, kann einen Rekurs stellen. Wir stehen euch für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Anfechtung befristete Verträge, EUGH-Urteil
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (siehe unten) besteht die Chance, dass sehr viele SupplentInnen einen unbefristeten Vertrag erhalten. Allerdings müssen dazu Rekurse eingereicht werden, deren Ausgang natürlich ungewiss ist.Wir unterstützen die betroffenen SupplentInnen (Mitglieder) bei der Einreichung der Rekurse und beginnen einstweilen mit der Sammlung von Daten (siehe zweisprachiges Datenblatt). Voraussetzung für die Einreichung des Rekurses ist der Besitz einer Lehrbefähigung im Moment der Rekursstellung. Wer mindestens 36 Monate in derselben Wettbewerbsklasse unterrichtet hat, kann einen Rekurs stellen. Wir stehen euch für weitere Fragen gerne zur Verfügung.