22-12-2015
Innerhalb 15. Jänner können in der eigenen Direktion folgende Anträge eingereicht werden:
- Anträge um Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2015, ohne Pensionsanspruch,
- Anträge um Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2015, mit Pensionsanspruch, mit
oder ohne gleichzeitige Weiterarbeit in Teilzeit (Teilzeitpension),
- Anträge um Widerruf allfälliger zu einem früheren Zeitpunkt eingereichter Anträge,
- Antrag um Dienstverlängerung.
"Die Dienstverlängerung ist in den staatlichen Bestimmungen nur mehr für jene Lehrpersonen
vorgesehen, welche die Mindestbeitragszeit für eine Alterspension von 20 Jahren innerhalb
31.08.2015 nicht erreichen und ein Alter von 66 Jahren und 3 Monaten bis zum 31.08.2015
aufweisen. Auf Landesebene ist eine gesetzliche Bestimmung in Ausarbeitung."
Alle Infos des Schulamtes und die Gesuchsvorlagen!
Dienstaustritte zum 1. September 2015 - Ansuchen bis 15. Jänner
Das Unterrichtsministerium hat mit entsprechendem Rundschreiben die Richtlinien für den Dienstaustritt zum 1. September 2015 festgelegt.Innerhalb 15. Jänner können in der eigenen Direktion folgende Anträge eingereicht werden:
- Anträge um Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2015, ohne Pensionsanspruch,
- Anträge um Dienstaustritt mit Wirkung ab dem 1. September 2015, mit Pensionsanspruch, mit
oder ohne gleichzeitige Weiterarbeit in Teilzeit (Teilzeitpension),
- Anträge um Widerruf allfälliger zu einem früheren Zeitpunkt eingereichter Anträge,
- Antrag um Dienstverlängerung.
"Die Dienstverlängerung ist in den staatlichen Bestimmungen nur mehr für jene Lehrpersonen
vorgesehen, welche die Mindestbeitragszeit für eine Alterspension von 20 Jahren innerhalb
31.08.2015 nicht erreichen und ein Alter von 66 Jahren und 3 Monaten bis zum 31.08.2015
aufweisen. Auf Landesebene ist eine gesetzliche Bestimmung in Ausarbeitung."
Alle Infos des Schulamtes und die Gesuchsvorlagen!