01-02-13
Das Landessekretariat des AGB/CGIL, sowie die Fachgewerkschaften für den Öffentlichen Dienst ÖB/FP und die Schulgewerkschaft GBW/FLC kritisieren die 4. Gesetzgebungskommission, die gestern dem Gesetzesentwurf für das Familien-Rahmengesetz zugestimmt hat.
„Es ist schwierig nachzuvollziehen, wie man behaupten kann, dieses Gesetz habe die Entscheidungsfreiheit der Familien im Bereich der Kinderbetreuung und der Pflege von bedürftigen Personen vergrößert, wenn einerseits des Mindestalter für den Zugang zu Kindertagestätten auf 6 Monate erhöht wird und andererseits keine öffentlichen Dienste für die so entstandenen Betreuungslücken und keine finanziellen Zuwendung vorgesehen werden.“ erklärt Doriana Pavanello vom Landessekretariat des AGB/CGIL. „Diese Regelung steht in klarem Widerspruch zur Zielsetzung des Gesetzes, nämlich der Förderung der Familien.“
Cornelia Brugger, Generalsekretärin der Fachgewerkschaft für den Öffentlichen Dienst ÖB/FP: „Jenen Familien, die nicht auf ein volles Gehalt verzichten können, wird auf diese Weise ein wahrlich schlechter Dienst erwiesen. Diese Bestimmung ist unsozial und wir erwarten uns, dass der Landtag hier eine Abänderung vornimmt.“
Ein weiterer Kritikpunkt, der von der Schulgewerkschaft GBW/FLC aufgezeigt wird, betrifft die Zusammenarbeit zwischen der Vereinswelt und dem Bildungsangebot der Schulen. „ Die weitläufige Formulierung des Gesetzes stellt die Zentralität der Schule beim Bildungsangebot in Frage. Die Zusammenarbeit mit den Vereinen ist bereits durch bestehende Normen geregelt, es bedürfe hier keiner zusätzlichen Bestimmungen. Wir haben daher die Streichung der entsprechenden Passagen beantragt.“ erklärt Sabine Giunta, Generalsekretärin der Schulgewerkschaft.
Gesetzesentwurf für das Familien-Rahmengesetz
Der AGB/CGIL kritisiert die 4. Gesetzgebungskommission:„Die Reduzierung der Kinderbetreuung ist keine Unterstützung der Familien“Das Landessekretariat des AGB/CGIL, sowie die Fachgewerkschaften für den Öffentlichen Dienst ÖB/FP und die Schulgewerkschaft GBW/FLC kritisieren die 4. Gesetzgebungskommission, die gestern dem Gesetzesentwurf für das Familien-Rahmengesetz zugestimmt hat.
„Es ist schwierig nachzuvollziehen, wie man behaupten kann, dieses Gesetz habe die Entscheidungsfreiheit der Familien im Bereich der Kinderbetreuung und der Pflege von bedürftigen Personen vergrößert, wenn einerseits des Mindestalter für den Zugang zu Kindertagestätten auf 6 Monate erhöht wird und andererseits keine öffentlichen Dienste für die so entstandenen Betreuungslücken und keine finanziellen Zuwendung vorgesehen werden.“ erklärt Doriana Pavanello vom Landessekretariat des AGB/CGIL. „Diese Regelung steht in klarem Widerspruch zur Zielsetzung des Gesetzes, nämlich der Förderung der Familien.“
Cornelia Brugger, Generalsekretärin der Fachgewerkschaft für den Öffentlichen Dienst ÖB/FP: „Jenen Familien, die nicht auf ein volles Gehalt verzichten können, wird auf diese Weise ein wahrlich schlechter Dienst erwiesen. Diese Bestimmung ist unsozial und wir erwarten uns, dass der Landtag hier eine Abänderung vornimmt.“
Ein weiterer Kritikpunkt, der von der Schulgewerkschaft GBW/FLC aufgezeigt wird, betrifft die Zusammenarbeit zwischen der Vereinswelt und dem Bildungsangebot der Schulen. „ Die weitläufige Formulierung des Gesetzes stellt die Zentralität der Schule beim Bildungsangebot in Frage. Die Zusammenarbeit mit den Vereinen ist bereits durch bestehende Normen geregelt, es bedürfe hier keiner zusätzlichen Bestimmungen. Wir haben daher die Streichung der entsprechenden Passagen beantragt.“ erklärt Sabine Giunta, Generalsekretärin der Schulgewerkschaft.