12-03-13
Der Rekurs der Schulgewerkschaften gegen die obligatorische Einführung der 5-Tage-Woche ist abgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht hat befunden, dass der Rekurs nicht verfolgbar (improcedibile) ist. Begründet wird das damit, dass inzwischen das entsprechende Landesgesetz abgeändert worden ist. Gegen eventuelle neue Beschlüsse, die sich auf das neue Gesetz beziehen, könnte erneut Rekurs eingelegt werden. Es stellt sich folglich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die derzeitigen Bestimmungen zum Schulkalender beruhen. Uns erscheint dieses „Nicht-Urteil“ jedenfalls etwas eigenartig.
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URTEIL:
Rekurs der Schulgewerkschaften gegen die obligatorische Einführung der 5-Tage-WocheDer Rekurs der Schulgewerkschaften gegen die obligatorische Einführung der 5-Tage-Woche ist abgewiesen worden. Das Verwaltungsgericht hat befunden, dass der Rekurs nicht verfolgbar (improcedibile) ist. Begründet wird das damit, dass inzwischen das entsprechende Landesgesetz abgeändert worden ist. Gegen eventuelle neue Beschlüsse, die sich auf das neue Gesetz beziehen, könnte erneut Rekurs eingelegt werden. Es stellt sich folglich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die derzeitigen Bestimmungen zum Schulkalender beruhen. Uns erscheint dieses „Nicht-Urteil“ jedenfalls etwas eigenartig.
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