14-03-13
Sitzungssaal im Tiefparterre des Deutschen Schulamtes, Amba-Alagi-Straße 10, Bozen, statt.
Falls begründete und schwerwiegende Gründe vorliegen, kann für die Ablegung der Sprachprüfung der Ersatztermin am Dienstag, 16. April 2013, wahrgenommen werden.
Die Personen, welche die Sprachprüfung ablegen wollen, müssen sich bis zum Freitag, 22. März 2013, zur Prüfung anmelden. Für die Anmeldung ist das beigefügte Formblatt zu verwenden, welches an die Nummer 0471 417589 gefaxt werden muss.
-> Rundschreiben und Anmeldungsformulare herunterladen
Sprachprüfung gemäß Landesgesetz vom 17. Februar 2000, Nr. 6
Die nächste Prüfung („Sprachprüfung“) über die Kenntnis der deutschen oder italienischen Sprache für den Unterricht an deutschen Schulen gemäß Artikel 2 des Landesgesetzes vom 17. Februar 2000, Nr. 6, findet am Freitag, 05. April 2013, um 9.00 Uhr, im großen und mittlerenSitzungssaal im Tiefparterre des Deutschen Schulamtes, Amba-Alagi-Straße 10, Bozen, statt.
Falls begründete und schwerwiegende Gründe vorliegen, kann für die Ablegung der Sprachprüfung der Ersatztermin am Dienstag, 16. April 2013, wahrgenommen werden.
Die Personen, welche die Sprachprüfung ablegen wollen, müssen sich bis zum Freitag, 22. März 2013, zur Prüfung anmelden. Für die Anmeldung ist das beigefügte Formblatt zu verwenden, welches an die Nummer 0471 417589 gefaxt werden muss.
-> Rundschreiben und Anmeldungsformulare herunterladen