25-03-13
Landesranglisten und Schulranglisten für das Schuljahr 2013/2014:
Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die Personen, welche mit Vorbehalt in den Landesranglisten oder Schulranglisten für das Schuljahr 2013/2014 eingetragen sind und nach dem 08. Februar 2013 (Termin für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten)
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Landesranglisten und Schulranglisten für das Schuljahr 2013/2014:
Auflösung der Vorbehalte
Lehrpersonen, welche mit Vorbehalt in den Landes- oder Schulranglisten eingetragen sind, können bis zum 25. Juli 2013 die entsprechende Dokumentation nachreichen, damit der Vorbehalt in Bezug auf die Ranglisten für das Schuljahr 2013/2014 aufgehoben wird.Dabei ist Folgendes zu beachten:
Die Personen, welche mit Vorbehalt in den Landesranglisten oder Schulranglisten für das Schuljahr 2013/2014 eingetragen sind und nach dem 08. Februar 2013 (Termin für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten)
- den Zugangstitel für die Eintragung in die Ranglisten (z.B. Laureat in Bildungswissenschaften, Anerkennung der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Lehrbefähigung in
- Italien, Erwerb des Studientitels, Anerkennung in Italien des im Ausland erworbenen Studientitels, Ergänzungsprüfungen) erlangt oder
- den vorgeschriebenen Zweisprachigkeitsnachweis für die Eintragung in die Ranglisten der Zweitsprachenlehrer erworben oder
- die Sprachprüfung gemäß Landesgesetz vom 17. Februar 2000, Nr. 6, bestanden haben,
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