Stellenwahl
Die Auswahl der BewerberInnen für Supplenzen an verschiedenen Schulen bzw. Schulstufen erfolgt auf Grund der Ranglisten mit Auslaufcharakter und der Schulranglisten.Sind die Ranglisten mit Auslaufcharakter aufgebraucht, so erfolgt die Auswahl weiterer Bewerber über die Schulranglisten. Die Auswahl der Berechtigten für den Abschluss eines Arbeitsvertrages erfolgt durch Einberufung.
Die Lehrpersonen, die in den Ranglisten eingetragen sind, müssen am vorgesehenen Tag und zur angegebenen Stunde erscheinen.
Die verfügbaren Stellen werden wenigstens 24 Stunden vor Einberufung, getrennt nach Art der zu vergebenden Supplenz, an der Anschlagtafel veröffentlicht.
...und wenn ich nicht persönlich zur Stellenwahl erscheinen kann...?
Die Lehrpersonen können sich von Vertrauenspersonen mittels Vollmacht vertreten lassen. Die Bevollmächtigung verpflichtet die Lehrperson, die Wahl des oder der Bevollmächtigten anzunehmen.