Verlängerung eines Vertrages - Didaktische Kontinuität
Aus Gründen der didaktischen Kontinuität wird ein Vertrag ab dem darauf folgenden Tag verlängert, wenn auf eine Abwesenheit der/des Stelleninhabers/In eine weitere ohne Unterbrechung folgt. Wenn auf zwei aufeinander folgende Abwesenheiten der/des Stelleninhabers/In Feiertage, und/oder schul- oder unterrichtsfreie Tage fallen und die/der Stelleninhaber/In den Dienst nicht wieder aufnimmt, so wird ebenfalls der Vertrag verlängert.Das befristete Dienstverhältnis wird für die gesamte Abwesenheit begründet, wenn der Stelleninhaber ohne Unterbrechung wenigstens 7 Tage vor Beginn der unterrichtsfreien Zeit und wenigstens 7 Tage nach Wiederaufnahme des Unterrichtes abwesend ist.
Ein Dienstverhältnis wird auch bestätigt, falls die Abwesenheiten der/des Stelleninhabers/In durch Feiertage und/oder schul- oder unterrichtsfreie Tage, unterbrochen werden, diese/r aber den Dienst antritt.
Der diesbezügliche Vertrag beginnt mit dem ersten Tag nach Wiederaufnahme des Unterrichtes.