Wie fülle ich auf?
Der Unterrichtsstundenplan an den Grundschulen umfasst in der Woche 22 Stunden, einschließlich des Mensadienstes und der Aufsicht über die Schüler. Der Unterrichtsstundenplan umfasst den kurrikularen Unterricht, individualisierende Unterrichtsmaßnahmen, Nachhilfe, Vertiefung des Lernstoffes für einzelne Schüler/innen oder Klassen oder für Neigungs- bzw. Leistungsgruppen.In besonderen Fällen kann der Stundenplan um maximal 2 weitere Stunden, bei Zustimmung der Lehrpersonen bis zu 4 Stunden erhöht werden.
Der wöchentliche Unterrichtsstundenplan der Zweitsprachlehrer/innen und der Religionslehrer/innen beträgt 20 Stunden.
Der wöchentliche Unterrichtsstundenplan umfasst an den Mittel- und Oberschulen 20 Stunden. Von den Lehrpersonen kann die Leistung von bis zu 2, mit Zustimmung der Betroffenen um weitere 2, zusätzlichen wöchentlichen Unterrichtsstunden verlangt werden.
Das Stundenkontingent, das sich aus der Differenz zwischen der Lehrstuhlverpflichtung und der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 20 Stunden ergibt, wird aufgrund von Flexibilitätskriterien, die vom Lehrerkollegium für die Umsetzung der im Schulprogramm enthaltenen Ziele festgelegt werden, verwendet:
a) im Ausmaß von nicht weniger als 50% für zusätzliche Unterrichtstätigkeiten, für pädagogisch-didaktische Bibliotheksarbeit, für informations-technische und multimediale Dienste der Lehrpersonen mit einer spezifischen Ausbildung,
b) für den verbleibenden Prozentsatz an Stunden für die Gewährleistung des Bereitschaftsdienstes für gelegentliche Supplenzen. Falls die Dauer der didaktischen Unterrichtseinheit die volle Stunde nicht erreicht, wird der verbleibende Zeitabschnitt mit folgenden Tätigkeiten im Forfait eingebracht:
-> Beaufsichtigung der Schüler vor Unterrichtsbeginn, nach Unterrichtsende und in den Zwischenpausen; während des Ausspeisungsdienstes sowie Beaufsichtigung der Fahrschüler;
-> Begleitung der Schüler bei unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen für jene Stunden, die über den geplanten Tagesstundenplan hinausgehen;
-> Tätigkeiten im Zusammenhang mit der individuellen Lernberatung;
-> Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Dokumentation der Kompetenzen der Schüler/innen und Erstellung des Portfolios .
Für diese Tätigkeiten können keine Überstunden vergütet werden.