Vorzeitiger Dienstaustritt und/oder nicht erfolgter Diendtantritt
Wer nachträglich auf eine Stelle verzichtet, erhält im laufenden , in der Regel, keine Supplenz mehr!Der Verzicht auf den Vorschlag eines Arbeitsvertrages hat keine Folgen.
Die Lehrperson, die den Dienst nicht antritt bzw. vorzeitig verlässt, kann im laufenden Schuljahr keinerlei Supplenzen mehr erhalten.
Falls die Lehrperson für den nicht erfolgten Dienstantritt bzw. den vorzeitigen Dienstaustritt durch einen schriftlichen Antrag berechtigte Gründe vorweist, wird diese Sanktion nicht angewandt.
Auf jeden Fall ist die frühzeitige Auflösung der Verträge mit einer Dauer, die geringer ist als bis zum Ende der didaktischen Tätigkeit, innerhalb 31. Dezember, um eine Supplenz bis zum Ende der didaktischen Tätigkeit anzunehmen, erlaubt.