Zusätzliche Arbeitszeit
Die für den Unterricht erforderliche zusätzliche Arbeitszeit bis zu 220 Jahresstunden besteht aus allen Aufgaben, die mit dem Berufsbild der Lehrpersonen zusammenhängen.Diese Tätigkeiten werden vom Lehrerkollegium geplant und im Jahrestätigkeitsplan festgehalten.
Es geht um alle Tätigkeiten, auch kollegialer Art, der Planung, Forschung, Fort- und Weiterbildung, der Bewertung und Dokumentation, die Vorbereitungsarbeiten für die Kollegialorgane, die Teilnahme an den Sitzungen und die Durchführung der von den genannten Organen gefassten Beschlüsse.
Die kollegiale Planung und Koordinierung in Fach- und Arbeitsgruppen erfolgt im Ausmaß von mindestens 66 Jahresstunden in den Grundschulen und von mindestens 33 Jahresstunden in den Mittel- und Oberschulen.